AGB

Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen der Firma
Ernas Kleine Theke, Werner Overesch, Wettringener Str. 10, 48629 Metelen

§ 1 Allgemeines
1. Es gelten ausschließlich die Liefer- und Zahlungsbedingungen des Verkäufers, mit denen sich der Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem vom Verkäufer bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von meinen  Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur die Liefer- und Zahlungsbedingungen des Verkäufers, selbst wenn der Verkäufer nicht widerspricht.
Abweichungen gelten also nur, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
2. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch.
3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist. 

§ 2 Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluss
1. Vertragsangebote des Verkäufers sind freibleibend.
2. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung des Verkäufers maßgebend.
3. Änderungen der Konstruktion, der Werkstoffwahl, der Spezifikation und der Bauart behält sich der Verkäufer auch nach Absendung einer Auftragsbestätigung vor, sofern diese Änderungen weder der Auftragsbestätigung noch der Spezifikation des Käufers widersprechen. Der Käufer wird sich darüber hinaus mit darüber hinausgehenden Änderungsvorschlägen des Verkäufers einverstanden erklären, soweit diese für den Käufer zumutbar sind.
4. Teillieferungen sind zulässig.
5. Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

§ 3 Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Ernas Kleine Theke.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die Preise gelten ausschließlich Verpackung und sonstiger Versand- und Transportspesen.
2. Liegen zwischen Vertragsschluss und Auslieferung mehr als 4 Monate, ohne dass eine Lieferverzögerung des Verkäufers von diesem zu vertreten ist, kann der Verkäufer den Preis unter Berücksichtigung eingetretener Material-, Lohn- und sonstiger Nebenkosten, die vom Verkäufer zu tragen sind, angemessen erhöhen.
3. Berücksichtigt der Verkäufer Änderungswünsche des Käufers, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Käufer in Rechnung gestellt.
4. Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines  Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

§ 5 Lieferfrist
1. Die Angabe eines Lieferzeitpunktes erfolgt nach bestem Ermessen und verlängert sich angemessen, wenn der Käufer seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt. Das Gleiche gilt bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Verkäufers liegen, z.B. Lieferverzögerung eines Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- oder Energiemangel etc. Auch vom Käufer veranlasste Änderungen der gelieferten Waren führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist.  

§ 6 Gefahrübergang
1. Die Lieferung erfolgt, wenn nicht zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ab Lager und ist dort vom Käufer auf eigene Gefahr und Kosten abzuholen. In diesem Falle geht die Gefahr einer zufälligen Verschlechterung der vertraglichen Liefergegenständer nach deren Bereitstellung zur Abholung auf den Käufer über. Im Übrigen geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung der Liefergegenstände mit Übergabe an den Frachtführer auf den Käufer / Besteller über. (auch bei frachtfreier Lieferung). 

§ 7 Mängelansprüche
1. Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen, und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Im Übrigen gelten die §§ 377 ff. HGB.
2. Die Mängelansprüche sind auf Nacherfüllung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Käufer das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
3. Weitergehende Ansprüche des Käufers, soweit diese nicht aus einer Garantieübernahme resultieren, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers.
4. Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr seit Lieferung der Kaufsache. Bei gebrauchten Kaufsachen verjähren die Mängelansprüche bereits ab dem 1. Tag der Lieferung. 

§ 8 Haftung
1. Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers oder Garantieübernahmen.

 
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